FAQ's
Ein Energieberater hilft, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten, Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und passende Sanierungsmaßnahmen zu planen. Zusätzlich unterstützt er bei der Beantragung von Fördermitteln und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Der iSFP ist ein detailliertes Dokument, das eine langfristige Planung von energetischen Sanierungen ermöglicht. Er zeigt auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind, wie sie umgesetzt werden können und welche Einsparungen erzielt werden. Dabei berücksichtigt er auch mögliche Förderprogramme.
Wenn ein iSFP vorhanden ist, gibt es zudem einen höheren Fördersatz. Mit einem iSFP wird pro Wohneinheit 20% von einem Investitionsvolumen von 60.000€ gefördert (= 12.000€ Förderung). Ohne iSFP werden lediglich 15% von 30.000€ Investitionsvolumen pro Wohneinheit gefördert (= 4.500€ Förderung).
Durch einen iSFP können Sie zusätzlich Energiekosten sparen, indem Sie Maßnahmen gezielt umsetzen.
Eine Einzelmaßnahme ist eine spezifische, klar definierte Sanierungsmaßnahme, die unabhängig von einer Komplettsanierung durchgeführt werden kann, z. B. der Austausch von Fenstern oder die Dämmung des Daches.
Ein iSFP bietet eine klare und strukturierte Sanierungsstrategie. Er dient als Leitfaden für Hausbesitzer, die Energieeffizienz ihres Gebäudes schrittweise zu verbessern, und stellt sicher, dass Maßnahmen sinnvoll geplant und umgesetzt werden. Zudem trägt der iSFP dazu bei einen höheren Fördersatz zu erhalten (siehe „welchen finanziellen Nutzen habe ich durch einen iSFP?“)
Ja, der iSFP wird mit bis 650€ (Ein— oder Zweifamilienhäuser) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Bei anderen Arten von Wohngebäude können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen und wir können Ihnen detailliert die Förderhöhen erläutern.
Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten HeizungsÂanlagen und Anlagen der HeizungsÂunterstützung sowie den AnÂschluss an ein Gebäude- oder WärmeÂnetz gefördert.
Dazu gehören
Der Kauf und die Installation von:
solarÂthermischen Anlagen
BioÂmasseÂheizungen
elektrisch angeÂtriebenen WärmeÂpumpen
BrennÂstoffÂzellenÂheizungen
wasserÂstoffÂfähigen Heizungen
innovativer HeizungsÂtechnik auf Basis erneuerÂbarer Energien
der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Ausgaben für eine proviÂsorische HeizÂtechnik bei einem HeizungsÂdefekt
die FachÂplanung und BauÂbegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für EnergieÂeffizienz
die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Die Grundförderung beträgt 30% des Investitionsvolumen.
Maximal ist bis zu 70% des Investitionsvolumen Förderbar.
Das maximale Investitionsvolumen richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
30 000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes.
Bedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes.
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Der benötigte Energieausweis hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab.
Bedarfsausweis:
Neubau
Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977
Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und ohne Sanierung nach WSchV von 1977.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag nach 01.11.1977
Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und mit Sanierung nach WSchV von 1977
Die Baubegleitung umfasst die fachliche Unterstützung durch einen Energieberater während der Umsetzung energetischer Sanierung. Dazu gehört die Kontrolle der Arbeiten, Beratung zur Qualitätssicherung und die Abstimmung mit den ausführenden Handwerkern. Sie ist erforderlich, um die Förderung von der BAFA oder der KfW abzurufen.
Eine Baubegleitung stellt sicher, dass energetische Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die geplanten Einsparziele erreicht werden. Zudem können durch die Baubegleitung Fehler und damit verbundene Mehrkosten vermieden werden. Sie ist außerdem Voraussetzung für die Förderprogramme der BAFA und der KfW.